Unter 250g = kein Führerschein aber ...

Achtung! Je nach Konfiguration landet die DJI Mavic Mini entweder oberhalb oder unterhalb der C0-Kategorie. Ohne Rotorschutz haben wir die Mavic Mini mit C0-konformen 249 g gemessen. Befestigt man jedoch die Rotorschutzbügel an der Mavic Mini, landet man bei 298 g und damit oberhalb des 250 Gramm-Limits.


DJI Mavic Mini - unglaublich klein
DJI Mavic Mini - unglaublich klein

Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte beim Flug den Rotorschutz weglassen oder muss entsprechend in Registrierung und Befähigungsnachweis investieren. Allerdings Dürften Rotorschutz wirklich nur bei extremen Einsätzen in sehr engen Flugkorridoren zum Einsatz kommen. (Wir kennen niemanden, der mit Rotorschutz fliegt.)


 C0 Zertifizierung der European Aviation Safety Agency
C0 Zertifizierung der European Aviation Safety Agency

Die Befreiung von Führerschein- und Registrierungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass die Mavic Mini geflogen werden kann, wo und wie man will:



Wenn wir uns die spezifizierten C0 Kategorien der EASA anschauen, tauchen noch eine Reihe von Pflichten auf, die auch bei einer Ultraleicht-Drohne wie der DJI Mavic Mini zu beachten sind.



Zu den wichtigsten zählen unserer Meinung:



Ausreichender Versicherungsschutz


Hierbei dürfte es sich vor allem um einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz handeln. Je nachdem, ob man die Drohne privat oder gewerblich nutzt, sollte man vor dem Flug abklären, ob hier Versicherungsschutz besteht. Manche privaten Haftpflichtversicherungen inkludieren übrigens Drohnen bis zu 5 kg Schubgewicht. Wer die Drohne gewerblich nutzt, sollte sich entweder um eine dedizierte Drohnenversicherung oder um eine entsprechende gewerbliche Haftpflichtversicherung kümmern, in der Drohnen inkludiert sind.



Maximale Flughöhe beachten


Die maximale Flughöhe der DJI Mavic Mini kann vom User selbst in der Fy-App hinterlegt werden. Hier sollte man darauf achten, die von der EASA vorgegebene Maximalflughöhe von 120m nicht zu überschreiten (Diese Maximalflughöhe gilt für alle C-Kategorien - kann aber lokal auch deutlich niedriger liegen - hier gilt es sich vor Ort zu informieren.)



Fly-Zone check


Auch für ultraleichte Drohnen gelten Flugverbotszonen. Hier gilt es sich vorab zu informieren, je nachdem, wo man beabsichtigt zu fliegen. Einen guten ersten Anhaltspunkt bietet die DFS-DrohnenApp der deutschen Flugsicherung. Hier lässt sich beispielsweise auch das für die Mavic Mini relevante Fluggewicht „Mikro-Drohne“von 0-0,25 kg auswählen.



Unser Tip: Wer nur einen Steigflug benötigt, sollte den Flugradius möglichst klein einstellen, falls die gewünschte Flugzone an Verbotszonen angrenzt (z.B. Naturschutzgebiet) um zu überprüfen, ob nicht zumindest ein Steig-Flug nahe dran möglich ist.



Sichtentfernung


Grundsätzlich gilt für alle C-Kategorien: Drohnen müssen stets in Sichtentfernung geflogen werden. „Blindflüge“ sind damit tabu.



Nicht über Menschenansammlungen fliegen


Zumindest unser letzter Stand bei der Definition von „Menschenansammlung“ bezieht sich auf die LuftVO vom 07.04.2017. Hier wird ab einer Zahl von mehr als 12 Personen von einer Menschenansammlung gesprochen. Dies gilt es vor allem auch an touristisch viel besuchten Plätzen bedenken. Die beste Lösung heisst hier häufig: Sonnenaufgangszeit checken und den Wecker entsprechend stellen.




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